
MITEINANDER – FÜREINANDER
Inobhutnahme -
eine Perspektive entwickeln!
In akuten und ungeklärten Konfliktsituationen können wir Jugendliche ab dem 13. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres schnell und unbürokratisch in Obhut nehmen. Das bedeutet: wir bieten eine Unterkunft und Versorgung, aber auch einen Schutzraum und eine Auszeit, um gemeinsam Perspektiven klären und entwickeln zu können.
Wir bieten eine intensive sozialpädagogische Betreuung und Begleitung in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendlichen, den Eltern oder Sorgeberechtigten und dem Jugendamt als Auftraggeber. Die Inobhutnahme ist immer ein vorübergehender Aufenthalt bis zur Klärung der aktuellen Notsituation (z.B. Rückkehr in die Familie oder anschl. ambulante, teilstationäre oder stationäre Jugendhilfemaßnahmen).
Den Jugendlichen stehen Einzel- und Zweibettzimmer zur Verfügung, dazu gehören Aufenthaltsräume sowie Bäder, Küche und Freizeitmöglichkeiten. Mädchen und Jungen sind auf getrennten Etagen untergebracht. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage der Inobhutnahme sind Schulen, Ausbildungsstätten und andere Einrichtungen sehr gut zu erreichen. Damit kann der normale Alltag eines Jugendlichen aufrechterhalten werden.
Kinder- und Jugendnotdienst - Flyer
Wer findet Aufnahme …
Die Aufnahme eines weiblichen oder männlichen Jugendlichen erfolgt zu jeder Tages- und Nachtzeit,
-
wenn ein Jugendlicher um Inobhutnahme und Schutz bittet,
-
wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert.
Ob eine Inobhutnahme die geeignete Maßnahme ist, entscheidet das zuständige Jugendamt der Stadt oder des Landkreises Osnabrück (außerhalb der Dienstzeiten der Kinder- und Jugendnotdienst). Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, die sich zum Zeitpunkt der Inobhutnahme in der Stadt oder im Landkreis Osnabrück aufhalten.
Die Inobhutnahme ist eine Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß § 42 Abs. 1 SGB VIII. Aufgenommen werden auch junge weibliche Ausländerinnen nach § 42 und § 42 a SGB VIII (vorläufige Inobhutnahme).
So erreichen Sie uns…
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt des Landkreises oder der Stadt Osnabrück. Der Kinder- und Jugendnotdienst ist Ansprechpartner außerhalb der Dienstzeiten der Jugendämter.
(0541) 5 11 44 (für den Landkreis Osnabrück) und
(0541) 27 27 6 (für die Stadt Osnabrück)
