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SKM Osnabrück e.V.

MITEINANDER – FÜREINANDER

Inobhutnahme für

unbegleitete minderjährige Ausländer

 

Unbegleitete minderjährige AusländerInnen zwischen 13 und 17 Jahren, die sich ohne ihre Eltern oder andere Sorgeberechtigte in Deutschland aufhalten, sind in ihrem Schutz und Kindeswohl gefährdet. Daher werden sie in Obhut genommen: wir bieten umgehend eine Unterkunft und Versorgung, aber auch einen Schutzraum und eine Auszeit, um gemeinsam die Perspektiven des weiteren Verbleibs klären und entwickeln zu können.

Eine intensive sozialpädagogische Betreuung und Begleitung in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendlichen, dem Vormund und dem Jugendamt als Auftraggeber erfolgt unter der Zuhilfenahme von DolmetscherInnen. Die Inobhutnahme ist immer ein vorübergehender Aufenthalt bis zur Klärung der aktuellen Notsituation (z.B. ambulante, teilstationäre oder stationäre Jugendhilfemaßnahme). Der Individualität und Herkunft der einzelnen Jugendlichen wird in Bezug auf die pädagogische Arbeitsweise und den Aufenthalt Rechnung getragen (Ernährung, Ausübung von Religion, Erlernen deutscher Sprache). Für die Arbeit in der Inobhutnahme von jungen AusländerInnen ergeben sich daraus die Leitziele:

  • Geborgenheit, Sicherheit und Schutz

  • Gesundheit

  • Information und Transparenz

  • Perspektivklärung

Den Jugendlichen stehen Einzel- und Zweibettzimmer zur Verfügung, dazu gehören Aufenthaltsräume sowie Bäder, Küche und Freizeitmöglichkeiten. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage der Inobhutnahme sind Schulen, Ausbildungsstätten und andere Einrichtungen sehr gut zu erreichen.

 

Wer findet Aufnahme….

Die Aufnahme der Jugendlichen erfolgt zu jeder Tages- und Nachtzeit,

  • wenn ein Jugendlicher um Inobhutnahme und Schutz bittet,

  • wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert,

  • wenn sich der Jugendliche ohne Erziehungsberechtigte in Deutschland aufhält.

 

Ob eine Inobhutnahme die geeignete Maßnahme ist, entscheidet das  zuständige  Jugendamt der Stadt oder des Landkreises Osnabrück (außerhalb der Dienstzeiten der Kinder- und Jugendnotdienst). Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, die sich zum Zeitpunkt der  Inobhutnahme in der Stadt oder im Landkreis Osnabrück aufhalten.

Die Inobhutnahme ist eine Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß  § 42 und 42a SGB VIII zur Regelung der vorläufigen sowie der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen AusländerInnen.

 

So erreichen Sie uns…

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt des Landkreises oder der Stadt Osnabrück. Der Kinder- und Jugendnotdienst ist Ansprechpartner außerhalb der Dienstzeiten der Jugendämter.

(0541) 5 11 44 (für den Landkreis Osnabrück) und
(0541) 27 27 6 (für die Stadt Osnabrück) 

Soziale Dienste gGmbH - Inobhutnahme für unbegleitete minderjährige Ausländer
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